Der beschlossene Mietpreisstopp für dieses Jahr greift lediglich bei geregelten Mietverhältnissen (Richtwert, Gemeinnützige). Mieter:innen am ungeregelten, privaten Mietmarkt (freifinanzierter Neubau und angemessener Mietzins) bleiben weiterhin ungeschützt, dabei ist gerade hier der durchschnittliche Mietzins am höchsten. Von den insgesamt 1,7 Millionen Miethaushalten ist mit 24 Prozent ein Viertel weiterhin den Mieterhöhungen ungebremst ausgesetzt.