Alleinerzieherin
/ 15. April 2024

Der Sozialbericht des Sozialministerium zeigt: Der Sozialstaat schützt nicht alle vor Armut, besonders vulnerable Gruppen, wie etwa Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, Mehrkindhaushalte und Alleinerziehende sind nach wie vor am stärksten armutsgefährdet. So sind etwa 28 Prozent der sogenannten ‚working poor‘ in Österreich alleinerziehende Frauen.

Armuts- oder Ausgrenzungsbetroffenheit zeigt sich ganz besonders stark in alleinerziehenden Haushalten. Mit 52 Prozent haben Alleinerzieher:innen das höchste Armuts- oder Ausgrenzungsrisiko aller betrachteten Haushaltstypen. Hinzukommt, dass die Mehrheit der Alleinerziehenden weiblich ist. Der Frauenanteil in den etwa 300.000 Ein-Eltern-Haushalten in Österreich liegt bei 83 Prozent.

/ Erwerbsarbeit reduziert Armutsgefährdung bei Alleinerzieherinnen kaum

38 Prozent der alleinerziehenden Mütter, die nicht erwerbstätig sind, sind armutsgefährdet. Doch selbst, wenn alleinerziehende Mütter einer Erwerbsarbeit nachgehen, reduzieren sie damit ihr Armuts-Risiko um lediglich 6 Prozentpunkte.

/ Arbeit schützt Alleinerzieher:innen nicht vor Armut

Die Erwerbstätigenquote von alleinerziehenden Frauen ist zudem nicht merklich verschieden zu jener in anderen Haushaltstypen. Alleinerzieherinnen haben sogar die zweithöchste Vollzeitquote. Knapp 70 Prozent der alleinerziehenden Frauen ist erwerbstätig, immerhin 33 Prozent davon in Vollzeiterwerbstätigkeit. Trotzdem liegt die Armutsgefährdung bei Erwerbstätigkeit bei 32 Prozent.

Dass das Erwerbseinkommen von Alleinerzieher:innen oftmals nicht ausreicht, um vor Armut geschützt zu sein, zeigt auch der hohe Anteil der ‚working poor‘. Das sind jene Personen, bei denen das Haushaltseinkommen trotz Erwerbstätigkeit unter 60 Prozent des Medianeinkommens – und damit unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Jede dritte ‚working poor‘-Person ist eine alleinerziehende Frau (28 Prozent). Jede fünfte Person hat eine nicht österreichische Staatsbürgerschaft (20 Prozent) und etwa 19 Prozent leben in Haushalten mit mehr als drei Kindern.

Am prekärsten ist die Lage für arbeitslose Alleinerziehende: Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und muss daher für zumindest 16 Stunden pro Woche eine Kinderbetreuung nachweisen, entweder durch Familienmitglieder oder extern. Ein Teufelskreis, denn einen Kinderbetreuungsplatz bekommt man in den meisten Bundesländern als arbeitslose Person oftmals nicht. Eine Erwerbstätigkeit findet man dann aber auch nicht, wenn der Kinderbetreuungsplatz fehlt und wenn man die 16 Stunden Kinderbetreuung nicht nachweisen kann, bekommt man auch kein Arbeitslosengeld.

Auch fehlen gleichzeitig etliche Kinderbetreuungsplätze: In Graz allein fehlen etwa im kommenden Herbst 1.600 Plätze. Wenn es keine Plätze gibt oder Großeltern, die einspringen können, sind es in den meisten Fällen die Mütter, die das Kind dann selbst betreuen, was dann mit einer starken Reduktion ihrer Erwerbsarbeit und somit einer stärkeren Armutsgefährdung einhergeht.

Das Momentum Institut empfiehlt den flächendeckenden Ausbau der öffentlichen und kostenlosen Kinderbetreuung. Diese Betreuungs-Einrichtungen sollten mit einer Vollzeit-Arbeit vereinbar sein. Weiters wäre eine Ausbildungsoffensive für Elementarpädagog:innen und verbesserte Arbeitsbedingungen sinnvoll, um Pädagog:innen nicht nur auszubilden, sondern sie auch im Job zu halten. Außerdem sollten die Löhne in Niedriglohnbranchen angehoben werden um die Zahl der Alleinerziehenden, die ‘working poor’ sind, zu minimieren.

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