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Daten belegen massive Überförderung in Gastronomie und Hotellerie

Alexander Huber
12. Januar 2022
Daten belegen massive Überförderung in Gastronomie und Hotellerie

In Gastronomie und Hotellerie ist es in Österreich im Jahr 2020 zu massiven Überförderungen durch Corona-Hilfen gekommen. Das zeigt eine quantitative Auswertung der COFAG-Unternehmenshilfen, die das Momentum Institut erstmals vorgenommen hat. Über 50 Prozent der analysierten Betriebe konnten ihren Gewinn im Vergleich zum Jahr 2019 steigern.

Datengrundlage für die Auswertung bilden die EU-Beihilfentransparenzdatenbank, sowie die bereits veröffentlichten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2020. Um beide Lockdowns im ersten Corona-Jahr abzubilden wurden lediglich Unternehmen mit 31.12.2020 als frühestem Bilanzstichtag berücksichtigt. In der Transparenzdatenbank einsehbar sind zudem lediglich Hilfszahlungen über 100.000 Euro. Kleinere Betriebe sind also in den Daten unterrepräsentiert.

Überförderung in Gastro und Hotellerie NEU

5 von 10 Unternehmen steigerten 2020 Gewinne

Aus einer Stichprobe von 502 Unternehmen aus Gastronomie und Hotellerie konnten 367 im Jahr 2020 einen Gewinn erzielen (gemessen am Jahresüberschuss/-fehlbetrag). 265 konnten ihr Ergebnis im Vergleich zu 2019 sogar verbessern. Aufsummiert beträgt die Überförderung bei den betrachteten Unternehmen 103 Millionen Euro. Die für 2020 zuerkannten Zuschüsse der COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes) machten 106 Millionen Euro aus. Um lediglich Verluste auszugleichen hätte ein Bruchteil dieser Zahlungen ausgereicht.

Auf das einzelne typische Unternehmen bezogen, beträgt der mittlere Zuschuss 204.000 Euro. Für einen Verlustausgleich hätte es lediglich einen Zuschuss von 19.000 Euro gebraucht. Das ergibt für das typische Unternehmen eine Überförderung von 185.000 Euro. Im Vergleich zu 2019 entspricht das mehr als einer Verdoppelung des Gewinnes. 

Überförderung Gastro und Hotellerie im Median NEU

Mehr als jedes zehnte Unternehmen in der Stichprobe hätte sogar auch abzüglich der erhaltenen Zuschüsse seinen Gewinn gesteigert. 16,7 Millionen Euro wurden für das Jahr 2020 an diese Unternehmen ausbezahlt. 

Da die von der COFAG ausbezahlten Hilfsgelder erst ab einer Höhe von 100.000 Euro transparent gemacht werden müssen, treffen die Aussagen tendenziell eher auf mittlere und größere Betriebe zu. Keinerlei öffentlich zugängliche Informationen gibt es nach wie vor zur Kurzarbeit auf Unternehmensebene. Diese stellt einen weiteren kostenreduzierenden Faktor dar.

Mangelnde Treffsicherheit führt zu Überförderung

Dass es vielerorts zu überhöhten Hilfszahlungen gekommen ist, liegt an der Konzeption von Hilfen wie etwa dem Umsatzersatz oder dem Ausfallsbonus. Diese orientieren sich hauptsächlich am entgangenem Umsatz im Vergleich zum Vorkrisenzeitraum. Sinnvoller wäre ein Miteinbeziehen der tatsächlich angefallenen Kosten eines Unternehmens. Außerdem werden jeweils Teile des entgangenen Umsatzes in Lockdown-Zeiten ersetzt. Ob eventuelle Verluste über das gesamte Geschäftsjahr wieder kompensiert werden, wird nicht berücksichtigt. 

Für zukünftige Unternehmenshilfen empfiehlt sich daher ein Berücksichtigen der tatsächlichen Kosten, sowie eine Ausweitung des Betrachtungszeitraumes. Bereits ausbezahlte Hilfen, die eine Gewinnsubventionierung darstellen, können über eine Sondersteuer für die jeweiligen Unternehmen wieder rückgefordert werden. Ziel muss es sein, überschüssige Förderungen wieder in den Staatshaushalt zurückzuführen.

Im Download: Dokument zur Methodik

 
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