Schlagwort: Erbschaftssteuern

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Erbschaftssteuer nur für die allerreichsten Haushalte

Erbschaftssteuer nur für die allerreichsten Haushalte

Setzt die nächste Regierung den überfälligen Schritt und führt die Erbschaftssteuer wieder ein, wäre sie bei einer Freigrenze von 1 Million Euro lediglich für die reichsten 2 Prozent der Haushalte fällig. Auch die Umfragen der letzten Jahre befürworten die Einführung und Erhöhung von vermögensbezogenen Steuern im Gleichklang. In Anbetracht des enormen Erbschaftsvolumens der kommenden Jahre, bekommt auch die Empfehlung der OECD und des IWF noch mehr Relevanz die Erbschaftssteuer, nach der eigentlich nur vorrübergehend geplanten Abschaffung 2008, wieder einzuführen.
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In den nächsten 25 Jahren werden über 800 Milliarden Euro steuerfrei vererbt
In den nächsten 25 Jahren werden über 800 Mrd. Euro steuerfrei vererbt
Das Erbvolumen – also die Summe die jährlich vererbt wird – verdoppelt sich bis 2050 sogar. Aktuell werden jährlich etwa 21,5 Milliarden Euro steuerfrei vererbt. Bis 2050 wächst das Erbvolumen auf 40,8 Milliarden Euro jährlich an. Mehr als die Hälfte des zukünftigen Erbvolumens bleibt in den reichsten 5 Prozent der Haushalte. Lediglich 4 Prozent gehen an die ärmere Hälfte der Bevölkerung.
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Erbschaftssteuer ab 1 Million betrifft 98 Prozent der Haushalte nicht
Erbschaftssteuer ab 1 Million betrifft 98 Prozent der Haushalte nicht
Sowohl bei einer Freigrenze von 500.000 Euro als auch bei einer in Höhe von 1 Million Euro, sind erst Haushalte betroffen, die zu den reichsten 2 Prozent aller Haushalte in Österreich zählen. Beinahe jeder Haushalt (94,4 Prozent) der reichsten 2 Prozent erhält eine Erbschaft. Im Schnitt erbt so ein Haushalt 1.525.000 Euro – auf einen Schlag und unversteuert. Selbst die 8 Prozent der Haushalte, die entlang der Vermögensverteilung zwischen den reichsten 91-98 Perzentil liegen, wären von der Erbschaftssteuer überhaupt nicht betroffen, denn im Schnitt erben sie 472.000 Euro.
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Steuern auf Eigentum sinken
Abgeschafft und unreformiert: Steuern auf Eigentum sinken beständig
Warum ist das Aufkommen aus vermögensbezogenen Steuern in Österreich vergleichsweise niedrig? Einer der wichtigsten Gründe ist die Abschaffung der Vermögenssteuer im Jahr 1993. Dies hat den Anteil am Steueraufkommen um fast ein Drittel reduziert. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren mehrere vermögensbezogene Steuern abgeschafft: Gewerbekapitalsteuer (1986), Erbschaftssteueräquivalent (1993), Wertpapiersteuer (1995), Börsenumsatzsteuer (2000), Erbschafts- und Schenkungssteuer (2008), Gesellschaftssteuer (2016). Den größten Teil des aktuellen Aufkommens aus vermögensbezogenen Steuern macht aktuell die Grunderwerbssteuer aus (ca. 61 %), gefolgt von den Grundsteuern A und B (gemeinsam 34 %). Die letzten Hauptfeststellung der Einheitswerte für Grundvermögen und Betriebsgrundstücke fand im Jahr 1973 statt, jene für land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Jahr 1988. Seither gab es nur pauschale Anhebungen. Das hat Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer-Aufkommen. Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.
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