Schlagwort: Mangelberufsliste

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Ausgerechnet: Der Fachkräftemangel ist auch hausgemacht

Ausgerechnet: Der Fachkräftemangel ist auch hausgemacht

Bei der Debatte zum Arbeitskräftemangel wird ein wichtiger Erzählstrang gerne ausgelassen: Das alleinige Vorhandensein vieler offener Stellen heißt noch nicht, dass generell ein Mangel an Arbeitskräften herrscht. Oft verlassen Arbeitnehmer:innen eine Branche aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen, niedriger Bezahlung oder mangelhafter Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Stellen können nicht besetzt werden, weil sie zu unattraktiv sind oder unter dem Marktlohn zahlen. In dem Fall ist das zwar ein deutliches Zeichen, dass etwas nicht stimmt. Aber ein Zeichen für einen Fachkräftemangel ist es nicht zwingend. Ob der “Mangel” nun aufgrund schlechter Bedingungen oder tatsächlich wegen eines zu kleinen Pools an ausgebildeten Arbeitskräften besteht, wird auf der Mangelberufsliste nicht unterschieden. Unterschiedliche Gründe für unbesetzte Stellen werden mit der Liste alle über einen Kamm geschert. Das hat dazu geführt, dass die Liste in den letzten Jahren regelrecht explodiert ist. Zusätzlich wurden 2018 die “regionalen Mangelberufslisten” eingeführt. Gibt es beispielsweise in Vorarlberg laut Kriterium nicht genug Kellner:innen, gelten für Bewerber:innen aus Drittstaaten erleichterte Migrationsbedingungen. Auch wenn es sonst im Land genug Leute gäbe, die den Job machen können. Mittlerweile stehen 127 Berufe auf der Mangelberufsliste. Vor zehn Jahren waren es erst 26 Berufe. Die Liste wird aufgebläht, ohne dass die Politik schaut, woran es liegt, dass die Leute bei manchen Betrieben nicht mehr arbeiten möchten.
Arbeit
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Kein Mangel an Mangelberufen

Kein Mangel an Mangelberufen

Mit 1. Jänner 2021 trat die neue Fachkräfteverordnung für das Jahr 2021 in Kraft. Das Arbeitsmarktservice (AMS) erstellt seit 2008 im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ) eine Liste mit sogenannten „Mangelberufen“. Gibt es für einen Beruf laut AMS-Statistik eine gewisse Zahl an offenen Stellen im Verhältnis zu Arbeitslosen in Österreich, erlaubt das Gesetz österreichischen Firmen, auch Arbeitskräfte außerhalb des riesigen Wirtschaftsraums EU/EWR/Schweiz anzuwerben.
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