Schlagwort: Steuern

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Bargeld und Einlagen der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften in Österreich im Zeitverlauf
Unternehmensinvestitionen: Bargeld und Einlagen
In den Kassen der österreichischen Unternehmen herrscht alles andere als gähnende Leere. Mit Bargeld und Einlagen prall gefüllte Kassen ermöglichen breitgefächerte Unternehmensinvestitionen. Seit 1995 sind Bargelder und Einlagen der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften in Österreich von knapp EUR 20 Mrd. auf satte EUR 80 Mrd. angestiegen. In Anteilen des BIP ist das ein Anstieg von ursprünglich 12 Prozent im Jahr 1995 auf etwas über 20 Prozent im Jahr 2019. Unternehmen hätten also genügend Geld, um Investitionen zu tätigen, sie nützen es jedoch nicht ausreichend. Deswegen würde auch eine Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung, wie von der Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform geplant, nicht zu mehr Investitionen führen. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Österreichs KöSt-Satz verglichen mit dem Durchschnitt der Eurozone im Zeitverlauf 1995-2021
KöSt-Senkung: Österreich vs. Eurozone
Sinkende Unternehmenssteuersätze sind nicht nur in Österreich zu beobachten. Beim Wettrennen in den Abgrund ("race to the bottom")-Effekt konkurrieren Länder um das mobile Kapital, indem sie sich gegenseitig mit immer niedriger werdenden Körperschaft- oder Unternehmenssteuersätzen unterbieten. In den letzten 30 Jahren hat dadurch in EU und Euro-Ländern ein deutlicher Sturz des Körperschaftsteuer (KöSt)-Satzes stattgefunden - im Schnitt von 35 auf 23 Prozent. Mit einer KöSt-Senkung auf 23 Prozent drückt Österreich den Durchschnitt der Euroländer weiter nach unten. Die Bundesregierung heizt somit den internationalen Wettlauf weiter an. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Die Unternehmenssteuern für Körperschaften (AGs, GmbHs, usw.) wurden seit den 70er-Jahren laufend gesenkt. Ausgehend von den ursprünglichen 55 Prozent ist die Körperschaftsteuer (KöSt) in Österreich inzwischen nicht einmal halb so hoch wie noch vor 40 Jahren. Die bevorstehende KöSt-Senkung im Zuge der Steuerreform von 25 Prozent auf 23 Prozent bedeutet für Österreichs Unternehmen einen noch nie dagewesenen Niedrigsteuersatz auf ihre Gewinne. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung
KöSt-Senkung in Österreich
Die Unternehmenssteuern für Körperschaften (AGs, GmbHs, usw.) wurden seit den 70er-Jahren laufend gesenkt. Ausgehend von den ursprünglichen 55 Prozent ist die Körperschaftsteuer (KöSt) in Österreich inzwischen nicht einmal halb so hoch wie noch vor 40 Jahren. Die bevorstehende KöSt-Senkung im Zuge der Steuerreform von 25 Prozent auf 23 Prozent bedeutet für Österreichs Unternehmen einen noch nie dagewesenen Niedrigsteuersatz auf ihre Gewinne. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Darstellung der jeweiligen Anteile des KöSt-Aufkommens, das von Unternehmen mit über/unter EUR 1 Mio. zu versteuernden Einkommen getragen wird
KöSt-Senkung: wer profitiert?
Wer profitiert von einer Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt), so wie sie von der Bundesregierung im Zuge der Steuerreform angekündigt wurde? 97,3 Prozent der Unternehmen verzeichnen ein Einkommen unter EUR 1 Mio. und tragen damit nur zu 25,1 Prozent zum Körperschaftsteuer-Aufkommen bei. Wer also wirklich von der KöSt-Senkung profitiert, ist eindeutig: Jene 3.000 Unternehmen (1,9 Prozent der Unternehmen), die Einkommen über EUR 1 Mio. zu versteuern haben und damit knapp drei Viertel des KöSt-Aufkommens tragen. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung
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Verteilung der Haushalte, die Unternehmensanteile besitzen, nach Nettovermögen
Besitz von Unternehmensanteilen
Im reichsten Prozent der österreichischen Haushalte besitzen knapp über 70 Prozent Unternehmensanteile. Vor allem im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung angekündigten Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung ist die Ungleichverteilung von Unternehmensanteilen in Österreich fatal: Sollten Unternehmen künftig noch weniger Gewinnsteuer bezahlen, werden vor allem jene davon profitieren, die bereits Vermögen in Form von Unternehmen besitzen.  Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Verteilung des Unternehmensbesitzes in Österreich nach Nettovermögen
Unternehmensbesitz ungleich verteilt
Wem gehören Österreichs Unternehmen? Der Unternehmensbesitz ist extrem ungleich verteilt. Erst ab dem obersten Zehntel der Vermögensverteilung kann man Unternehmensbesitz überhaupt beobachten und jene, die sich im reichsten Prozent der Vermögensverteilung befinden, halten Unternehmensanteile im Wert von durchschnittlich über EUR 3 Mio. Im Kontext der bevorstehenden Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung bedeutet das, dass die Schere zwischen Arm und Reich durch die Steuerreform noch weiter aufgehen wird, da die Steuersenkung primär jenem oberen Zehntel zugutekommt, das Unternehmen besitzt. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Verteilung der KöSt-Senkung nach Position der Haushalte in der Vermögensverteilung in Österreich
Reichste 10 % profitieren von KöSt-Senkung
Wer von der Körperschaftsteuer (KöSt)-Senkung in Österreich profitiert und wer nicht, ist eindeutig, wenn man die Vermögensverteilung betrachtet. Durch die KöSt-Senkung entsteht eine Steuerersparnis, die zu 86 Prozent in den Taschen der reichsten 10 Prozent der Haushalte landet. Die unteren 90 Prozent der Vermögensverteilung profitieren gerade einmal zu 14 Prozent von der Maßnahme. Die konkrete Zahl - 86 Prozent für die vermögendsten Haushalte - ist eine absolute Untergrenze. Reiche Haushalte geben in der verwendeten Datenquelle (HFCS-Umfrage) oft nicht die tatsächliche Höhe ihres Vermögens an oder nehmen oft bewusst erst gar nicht Teil. Daher existiert eine Untererfassung der reichsten Personen - inklusive ihrer Einkommen aus Aktien und anderen Unternehmensanteilen. Leseempfehlung: Verteilungs-Check Steuerreform: KöSt-Senkung 
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Steuerreform: Vor allem hohe Einkommen profitieren

Steuerreform: Vor allem hohe Einkommen profitieren

Eine Verteilungsanalyse der aktuell laufenden Steuerreform zeigt, dass die von der türkis-grünen Regierung für kommendes Jahr angekündigte zweite Etappe der Steuerreform vor allem eine Steuersenkung für die obere Hälfte der Einkommensverteilung sein wird. Während von der ersten, bereits erfolgten, Etappe der Steuerreform besonders die „unteren Mittelschicht“ profitierte, wird die Senkung des Steuersatzes der zweiten Tarifstufe ausschließlich Personen mit einem Bruttomonatseinkommen von über EUR 1.800 zugutekommen. Die Senkung des Steuersatzes der dritten Tarifstufe von 42 auf 40 Prozent betrifft sogar lediglich Personen mit einem Bruttomonatseinkommen von mehr als EUR 3.200.
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Die Flächengrafik zeigt, welche Einkommen wie stark von den beiden Etappen der Steuerreform profitieren. Je höher das Einkommen, desto stärker profitiert man von der Steuerreform. Während die Hälfte der Österreicher:innen weniger als 2.100 Euro pro Monat verdienen und damit 600 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung haben, sind verdienen nur 10 von 100 Österreicher:innen mehr als 4.750 Euro pro Monat und profitieren daher mit über 1.300 Euro pro Jahr von der Reform.
Wer profitiert von der Steuerreform?
Je höher das Einkommen, desto stärker profitiert man von der Steuerreform. Zwar haben von der im letzten Jahr durchgeführten ersten Etappe der Steuerreform (Senkung des Eingangssteuersatzes von 25 auf 20 Prozent und Erhöhung von Verkehrs- & Pensionistenabsetzbeträgen sowie der SV-Rückerstattung) auch Menschen mit niedrigem Einkommen profitiert. Doch die für 2022 angekündigte zweite Etappe der Steuerreform (Senkung der Steuersätze der 2. und 3. Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent) wird vor allem Menschen mit hohen Einkommen zugutekommen.  Eine detaillierte Verteilungsanalyse samt interaktiver Version der Grafik gibt es hier. 
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Zeitverlauf Kalte Progression frisst Steuersenkung auf
CO2-Steuer: Lohnsteuersenkung als Rückerstattung ungeeignet
Die Regierung will einen CO2-Preis, in Form von CO2-Steuern oder eines Emissionshandels, einführen. Gleichzeitig möchte sie die 2. und 3. Tarifstufe der Einkommensteuer senken. Eine Analyse des Momentum Instituts zeigt aber: Durch die kalte Progression verpufft der Effekt der Steuersenkung. Das ärmste Einkommensfünftel wird außerdem durch eine Steuersenkung nicht ausreichend unterstützt. Deshalb ist es wichtig, dass die CO2-Steuer jedenfalls mit zielsicheren Rückerstattungen einhergeht. Damit sollen vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen, sowie Haushalte ohne Möglichkeit auf den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unterstützt werden.  Konkrete Information dazu gibt es in unserer Kurzstudie.
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Wie hoch sollten CO2-Steuern sein?

Wie hoch sollten CO2-Steuern sein?

Politisch wird nicht nur darüber diskutiert, ob es CO2-Preise geben soll, sondern auch wie hoch sie sein sollen. Während es in der öffentlichen Debatte dabei meistens darum geht, welche Höhe man den Menschen „zumuten“ soll, wird dabei oft vergessen, dass CO2-Steuern eigentlich eine Lenkungswirkung haben sollen. Sie sollen ja dazu führen, dass sich Menschen weniger umweltschädlich verhalten – also weniger mit dem Auto fahren, auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen oder ihre Ölheizung gegen einen Fernwärmeanschluss, eine Pelletsheizung oder eine Wärmepumpe tauschen.
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700.000 Menschen in Österreich beziehen das große Pendlerpauschale
Wie viele Personen beziehen das Pendlerpauschale in Österreich?
Die Ökologisierung einiger Bereiche des Steuer- und Abgabensystems ist spätestens seit der Beteiligung der Grünen an Regierungsverhandlungen im öffentlichen Diskurs angekommen. Dazu gehört auch das Pendlerpauschale. Das Pendlerpauschale mit einem derzeitigen Volumen von über EUR 1,3 Mrd. ist eines der politisch heikelsten Themen. Ursprünglich wurde die Maßnahme eingeführt, um die Landflucht in strukturschwachen Regionen, die unzureichende öffentliche Verkehrsnetze aufweisen, abzumindern. Das scheint sich auch in den Anteilen des kleinen und großen Pendlerpauschales am gesamten Aufkommen widerzuspiegeln: Der Großteil der Bezieher:innen erhielt 2018 das große Pendlerpauschale, das gewährt wird, wenn der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln als unzumutbar eingestuft wird. Das heißt, öffentliche Verkehrsmittel sind für zwei Drittel der Bezieher:innen unzumutbar. Leseempfehlung: Pendlerpauschale & Co - Verkehrs-Ökosteuern im Check
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